Leistungsmessung - Kurzform

 

Deutsch

Bei allen Rechtschreibüberprüfungen (z. B. diktierte Texte mit einem bestimmten Lernwortschatz) wurden folgende Vereinbarungen getroffen:

  • 0 Fehler = sehr gut
  • 1, 2, 3 Fehler = gut
  • 4, 5, 6 Fehler = befriedigend
  • 7, 8, 9 Fehler = ausreichend
  • 10 Fehler bis 15 Fehler = mangelhaft
  • ab 16 Fehler = ungenügend

Zeichensetzungsfehler: i-Punkte, ä, ö, und ü-Striche werden jeweils als halbe Fehler gewertet.

 

Bei Abschreibtexten kann die Zensurengebung genau so erfolgen wie bei „Diktaten“ oder etwas strenger, je nach Länge des Textes und Klassendurchschnitt. In Klasse 3 und 4 sind 8 Rechtschreibüberprüfungen im gesamten Schuljahr vorgesehen. Dazu kommen mindestens 5 zensierte Aufsätze – wobei es der jeweiligen Lehrperson überlassen ist, ob die beiden ersten Aufsätze im 3. Schuljahr vor der abschließenden Benotung von den Schüler/Innen noch einmal überarbeitet werden.

In die Notengebung des Bereiches „Rechtschreiben“ fließen alle Rechtschreibleistungen der Schüler/Innen mit ein. Zu möglichen Rechtschreibübungen zählen wir Rechtschreibübungen wie beispielsweise Abschreibtexte, Wörterschlangen, Purzelwörter, Silbenrätsel, Geheimschriften, Suchsel. Dazu kommen alle eigenständig verfassten und geschriebenen Texte, der Umgang mit Wörterbüchern und Rechtschreibkarteien sowie die Hausaufgaben.

Die Rechtschreibzensur bei Kindern mit LRS wird – wie im Erlass gefordert - weniger bei der Deutschgesamtzensur gewichtet, sie wird aber auf dem Zeugnis erteilt, ggf. mit dem Hinweis auf eine nachgewiesene LRS (mit Einverständnis der Eltern). Bei der Zensierung des Bereiches „Sprachgebrauch“ wird der mündliche und der schriftliche Sprachgebrauch zu gleichen Teilen gewichtet. Die Berechnung der Gesamtzensur liegt im Wesentlichen in der Verantwortung der jeweiligen Fachlehrerin, wird jedoch - besonders bei Unsicherheiten - in der Klassenkonferenz besprochen. Bei zwei übereinstimmenden Zensuren sind in der Regel die beiden gleichen Noten maßgebend. Bei drei unterschiedlichen Zensuren wird im Allgemeinen das arithmetische Mittel berechnet, bzw. die Zensur mit Kollegen besprochen.

In der Schuleingangsphase erscheint uns eine Vorgabe der Anzahl von kleinen Rechtschreibüberprüfungen nicht sinnvoll, sondern ergibt sich weitgehend aus der Unterrichtsarbeit. Schriftliche Texte der Kinder werden in den drei ersten Halbjahren nicht benotet, sondern nur mit ermunternden Kommentaren versehen. Ab dem 2. Halbjahr der Klasse 2 soll auf die Notengebung hingearbeitet werden.

In der Zensur des Bereiches „Sprachgebrauch“ am Ende des 2. Schuljahres soll der mündliche Sprachgebrauch der Kinder vorrangig bewertet werden.

 

Mathematik

 Schriftliche Arbeiten werden nach folgendem Schema bewertet:

  • 100% und 99% = sehr gut
  • 98% bis 85%  = gut
  • bis 70 % = befriedigend
  • bis 50 % = ausreichend
  • bis 25 % = mangelhaft

Weitere Beurteilungsgrundlagen, die bei der Leistungsbewertung auf dem Zeugnis und für die Beurteilung für den Übergang auf die weiterführenden Schulen berücksichtigt werden, sind:

  • Verständnis von mathematischen Begriffen und Operationen
  • Schnelligkeit im Abrufen von Kenntnissen
  • Sicherheit im Ausführen von Fertigkeiten
  • Richtigkeit bzw. Angemessenheit von Ergebnissen bzw. Teilergebnissen
  • Flexibilität und Problemangemessenheit des Vorgehens
  • Fähigkeit zur Nutzung vorhandenen Wissens und Könnens in ungewohnten Situationen
  • Selbstständigkeit und Originalität der Vorgehensweisen
  • Fähigkeit zum Anwenden von Mathematik bei lebensweltlichen Aufgabenstellungen
  • Schlüssigkeit der Lösungswege und Überlegungen
  • mündliche und schriftliche Darstellungsfähigkeit
  • Ausdauer beim Bearbeiten mathematischer Fragestellungen
  • Fähigkeit zur Kooperation bei der Lösung mathematischer Aufgaben.

 

In allen anderen Fächern, in denen konkrete und überprüfbare Unterrichtsinhalte erarbeitet werden  - können auch kurze schriftliche Überprüfungen durchgeführt werden, die mit Punkten – ähnlich wie in Mathematik – gekennzeichnet werden. Jedoch dürfen keine Zensuren erteilt werden.

Falls in diesem Zusammenhang 2 Tests in einem Halbjahr geschrieben werden, wird der Anteil dieser schriftlichen Leistungen an der Halbjahreszensur zu etwa 40% und der sonstige Anteil von mündlichen und praktischen Leistungen zu 60% gewichtet. Erfolgt 1 Test wird dieser Anteil zu 30% und die sonstigen Leistungen mit 70% gewertet. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle im Unterricht erbrachten mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen. Als Leistung werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet. Auch in Gruppen erbrachte Leistungen sind zu berücksichtigen.